Sitzung: 16.11.2021 Gemeinderat Wonfurt
Beschluss:
Die Zuständigkeit des Bauausschusses gem. § 8 Abs.2c wird auf eine Wertgrenze von 10.000,00 € geändert.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
9 |
Anwesend: |
11 |
Nein-Stimmen |
2 |
Pers. Beteiligt: |
0 |
Beschluss:
Der Bürgermeister hat den Gemeinderat über Beträge ab 2.000,00 €, über die er gem. § 12 Abs. 2 Ziff. 2a selbst verfügen kann nachträglich in der nächsten Sitzung zu informieren (bisheriger Wortlaut: nachträglich in unregelmäßigen Abständen zu informieren).
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
11 |
Anwesend: |
11 |
Nein-Stimmen |
0 |
Pers. Beteiligt: |
0 |
Beschluss:
Mit der Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderates Wonfurt besteht Einverständnis. Der Haupt- und Finanzausschuss wird aufgelöst (§ 7 Abs. 2 Nr. 1 Geschäftsordnung) und die Aufgaben des Bürgermeisters gem. § 12 Abs. 2 Nr. 2 + Nr. 3 a Geschäftsordnung werden angepasst.
Die Geschäftsordnung vom 16.11.2021 wird Bestandteil des Protokolls.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
11 |
Anwesend: |
11 |
Nein-Stimmen |
0 |
Pers. Beteiligt: |
0 |