Beschluss:

Mit der Veröffentlichung des Gemeindewappens auf der Homepage von Herrn Heinze über die Sammlung kommunaler Wappen Deutschlands besteht Einverständnis. Die Genehmigung erfolgt bis auf Widerruf und ohne Festsetzung einer Gebühr. Nachfolgender Hinweis ist zwingend nach der Wappenbeschreibung mit zu veröffentlichen: „Es wird an dieser Stelle nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Wappen als Hoheitszeichen geschützt ist. Jede Verwendung, gleich welcher Art, bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Gemeinde Gädheim.“


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Anwesend:

12

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0