Sitzung: 15.07.2010 Gemeinderat Gädheim
Beschluss:
Nachtragshaushaltssatzung
der Gemeinde Gädheim (Landkreis Haßberge) für das Haushaltsjahr 2010
Auf Grund des Art. 68 Abs. 1 i.V.m. Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Gädheim folgende Nachtragshaushaltssatzung:
§1
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird von 350.000 € um 200.000 € erhöht und damit auf 550.000 € festgesetzt.
§2
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2010 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
12 |
Anwesend: |
12 |
Nein-Stimmen |
0 |
Pers. Beteiligt: |
0 |