Beschluss:

 

Nachtragshaushaltssatzung

der Gemeinde Gädheim (Landkreis Haßberge) für das Haushaltsjahr 2010

 

Auf Grund des Art. 68 Abs. 1 i.V.m. Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Gädheim folgende Nachtragshaushaltssatzung:

 

§1

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird von 350.000 € um 200.000 € erhöht und damit auf 550.000 € festgesetzt.

 

§2

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2010 in Kraft.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Anwesend:

12

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0