Sitzung: 09.05.2022 Gemeinderat Gädheim
Beschluss:
Haushaltssatzung
der Gemeinde Gädheim, Landkreis Haßberge,
für das Haushaltsjahr 2022
Aufgrund
der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Gädheim folgende
Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in
den Einnahmen und Ausgaben mit 2.435.250 Euro
und
im Vermögenshaushalt
in
den Einnahmen und Ausgaben mit 2.594.300 Euro
ab.
§ 2
Der Höchstbetrag für Kreditaufnahmen für
Investitionen und
Investitionsfördermaßnahmen wird auf 1.000.000 Euro
festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt
werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die
Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt
festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (A) 350 v. H.
b) für die Grundstücke (B) 350 v. H.
2. Gewerbesteuer 350
v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur
rechtzeitigten Leistung von Ausgaben
nach dem Haushaltsplan wird auf 400.000 Euro
festgesetzt.
§ 6
Weitere
Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022
in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
12 |
Anwesend: |
12 |
Nein-Stimmen |
0 |
Pers. Beteiligt: |
0 |