Beschluss:

Die ausgebaute Teilstrecke aus  Flur-Nr. 239 mit 63,76 m wird als Verlängerung des Grieswegs dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Die Teilstrecke beginnt an der nordwestlichen Ecke von Flur-Nr. 237 und endet an der südöstlichen Ecke der Flur-Nr. 249/1 und dem nordöstlichen Grenzpunkt des ausgebauten Teilstückes zu Flur-Nr. 237/5.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Anwesend:

11

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0