Beschluss:

1.      Der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezüglich des Walmdaches am Wohnhaus wird zugestimmt.

 

2.      Der beantragten Befreiung bezüglich des Flachdaches an der Garage wird zugestimmt.

 

3.      Die Dacheindeckung des Flachdaches an der Garage ist gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes als begrünte oder bekieste Dachfläche auszuführen. Einer Blecheindeckung mit nussbraunfarbiger Beschichtung wird nicht zugestimmt.

 

4.      Das gemeindliche Einvernehmen wird insoweit erteilt, der Bauantrag wird zur Genehmigung an das Landratsamt Haßberge weitergeleitet.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Anwesend:

10

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0