Beschluss:

1.      Der Bebauungsplan am Dietersberg soll im Bereich des Flurstücks Nr. 211/0 Gemarkung Ottendorf zur Schaffung von Bauplätzen geändert werden.

 

2.      Der Grundstückseigentümer soll die Planungskosten übernehmen. Ein städtebaulicher Vertrag ist vor Beauftragung eines Ingenieurbüros zu schließen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Anwesend:

10

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0