Beschluss:

Mit der Bauvoranfrage der Glöckle GmbH & Co. KG Besitzgesellschaft zur Errichtung eines Lagerplatzes inkl. einer ortsfesten Umzäunung in Obertheres, Bundesstraße 2 A, FlNr. 549/3 besteht kein Einverständnis. Das gemeindliche Einvernehmen wird, nach den im Sachverhalt genannten Gründen, nicht erteilt. Die Bauvoranfrage wird an das Landratsamt Haßberge zur weiteren Prüfung weitergeleitet.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Anwesend:

15

Nein-Stimmen

1

Pers. Beteiligt:

0