Beschluss:

 

Haushaltssatzung der Gemeinde Theres

 

 

Haushaltssatzung

Haushaltssatzung

                                                                                                                                               

Haushaltssatzung – der Gemeinde Theres (Landkreis Haßberge) für das Haushaltsjahr 2022

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Theres folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt

·     in den Einnahmen und Ausgaben mit                         5.155.000 Euro

und im Vermögenshaushalt

·     in den Einnahmen und Ausgaben mit                         4.251.350 Euro

ab. 

§ 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen oder Investitionsfördermaßnahmen werden nicht festgesetzt.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) sind mit eigener Hebesatzsatzung festgesetzt.

Nachrichtlich:

1. Grundsteuer

    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)               450  v. H.

    b) für die Grundstücke (B)                                                              450  v. H.

2. Gewerbesteuer                                                                                  310  v. H.

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf     

750.000,00 Euro festgesetzt.

 

     

§ 6

 

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.   

 

§ 7

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Anwesend:

15

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0