Beschluss:

1.    Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird mit der Auflage erteilt, dass der Bauherr erklären muss, dass die abwassertechnische (Schmutz und Niederschlagswasser) und die trinkwassertechnische Erschließung über die Grundstücke des bestehenden Betriebs gewährleistet werden kann.

2.    Die Gemeinde befürwortet den Antrag auf isolierte Abweichung.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Anwesend:

11

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0