Nachtrag: 02.08.2010

Beschluss:

Mit dem Bauvorhaben besteht grundsätzlich Einverständnis. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Nachbarunterschrift fehlt. Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird wegen der Überschreitung der Baugrenze stattgegeben. Der Bauantrag wird zur Genehmigung an das Landratsamt weitergeleitet.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Anwesend:

11

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0