Nachtrag: 09.08.2010

Beschluss:

1.      Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass der Änderung Nr. 9 (anstelle von Grünfläche ist der Einbau von Schotterrasen vorgesehen) in der beantragten Form nicht zugestimmt werden kann. Das AfLE stellt fest, dass die Straßenbreite mit 4 m – 4,50 m (incl. Dreizeiler) für den örtlichen Bedarf ausreichend ist. An der ursprünglichen Planung ist festzuhalten. Im Bereich der Änderung Nr. 9 c) kann aber, wegen der gegenüberliegenden Einmündung ein Streifen von max. 1 m Breite als Rasenfugenpflaster für den Begegnungs- und Abbiegeverkehr eingebaut werden. Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die zusätzlichen Kosten im Rahmen der im Zuwendungsbescheid vom 30.11.2009 festgesetzten Höchstfördersumme als förderfähig anerkannt werden.

 

2.      Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Bereich der Einmündung Sailershäuser Weg/Oberthereser Straße eine Grünfläche mit Bildstock und Bänken geplant ist. Laut dem Amt für Ländliche Entwicklung sollte darauf geachtet werden, dass die Bänke nicht auf der „Wiese“ stehen, sondern auf befestigtem Untergrund (evtl. Pflasterbereich um den Bildstock entsprechend vergrößern, anderen Standort wählen, einen Pfad vom Eingang Hausnr. 11 bis zum Bildstock anlegen, ...).

 

3.      Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass nach den Kanal- und Wasserleitungsbauarbeiten in der Kirchgasse von den Asphaltflächen nur noch Randstreifen verbleiben. Die einseitige Mulde zeigt erhebliche Beschädigungen in Form von Bruchstellen und Verdrückungen. Der Gemeinderat ist mit dem vom Ingenieurbüro empfohlenen Vollausbau grundsätzlich einverstanden. Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch den Vollausbau das im LV vorgesehene Provisorium mit 6 cm Asphaltdeckschicht entfallen kann. Zusätzlich entfallen Asphaltrückschnitte in diesem Bereich. Die Kosten der Einsparung belaufen sich auf ca. 4.500,-- €. Es wird zur Kenntnis genommen, dass nach der Aufstellung der Fa. Müller die Baukosten für den Vollausbau 21.500,-- € brutto betragen. Abzüglich der Einsparungen  entstehen rund 17.000,-- € brutto Mehrkosten. Der Bürgermeister wird beauftragt, beim Amt für Ländliche Entwicklung umgehend zu prüfen, ob eine Förderung aus Dorferneuerungsmitteln möglich ist. Nach Abklärung/Zustimmung des Amtes für Ländliche Entwicklung kann die Auftragsvergabe an die Fa. Müller erfolgen. Nach Bauausführung soll die Kirchgasse für Schwerlastverkehr und eventuell auch für landwirtschaftlichen Schwerlastverkehr gesperrt werden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Anwesend:

14

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0