Sitzung: 04.04.2023 Gemeinderat Gädheim
Beschluss:
Die Gemeinde Gädheim lässt die Entgeltumwandlung in Form von
Fahrradleasing gemäß dem TV-Fahrradleasing für ihre Beschäftigten und Beamten
zu.
Die Verwaltung wird beauftragt Angebote für einen entsprechenden
Leasingvertrag einzuholen. Die Gemeinde Gädheim überträgt die inhaltliche
Ausgestaltung des Leasingvertrages dem Ersten Bürgermeister.
Ergänzend zu § 1 Abs. 2 TV-Fahrradleasing besteht darüber hinaus
kein Anspruch auf Durchführung der Entgeltumwandlung:
a)
für befristet Beschäftigte, wenn der Zeitraum
zwischen Abschluss der Überlassungsvereinbarung und Ende des
Beschäftigungsverhältnisses weniger als 36 Monate beträgt.
b)
für Beamtinnen und Beamte in einem
Beamtenverhältnis auf Widerruf oder auf Probe oder
c) wenn bereits zu Beginn der Vereinbarung einer Entgeltumwandlung nach Art. 3 Abs. 2 Satz 2 BayBesG feststeht, dass ein Austritt aus dem Beamtenverhältnis oder eine Pensionierung eintreten wird.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Anwesend: |
8 |
Nein-Stimmen |
0 |
Pers. Beteiligt: |
0 |