Beschluss:

1.    Der Vorentwurf des Bebauungsplans und der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung vom 29.03.2023 gebilligt.

2.    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.

3.    Der Vorentwurf des Bebauungsplans und der Begründung sollen zur frühzeitigen Information der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ortsüblich öffentlich ausgelegt werden. Gleichzeitig sollen die Unterlagen gemäß § 4a Abs. 4 BauGB in das Internet eingestellt werden.

4.    Der Ausschluss von Gemeindevertretern wegen persönlicher Beteiligung ist geprüft worden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Anwesend:

9

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0