Sitzung: 04.04.2023 Gemeinderat Gädheim
Beschluss:
1. Der Vorentwurf des Bebauungsplans und der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung vom 29.03.2023 gebilligt.
2. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.
3. Der Vorentwurf des Bebauungsplans und der Begründung sollen zur frühzeitigen Information der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ortsüblich öffentlich ausgelegt werden. Gleichzeitig sollen die Unterlagen gemäß § 4a Abs. 4 BauGB in das Internet eingestellt werden.
4. Der Ausschluss von Gemeindevertretern wegen persönlicher Beteiligung ist geprüft worden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
9 |
Anwesend: |
9 |
Nein-Stimmen |
0 |
Pers. Beteiligt: |
0 |