Sitzung: 17.04.2023 Gemeinderat Theres
Beschluss:
Die
Gemeinde Theres lässt die Entgeltumwandlung in Form von Fahrradleasing gemäß
dem TV-Fahrradleasing für Ihre Beschäftigten und Beamten zu.
Die
Verwaltung wird beauftragt Angebote für einen entsprechenden Leasingvertrag
einzuholen. Die Gemeinde Theres überträgt die inhaltliche Ausgestaltung des
Leasingvertrages dem Ersten Bürgermeister. Ergänzend zu § 1 Abs. 2
TV-Fahrradleasing besteht darüber hinaus kein Anspruch auf Durchführung der
Entgeltumwandlung:
a)
für befristet Beschäftigte, wenn der Zeitraum
zwischen Abschluss der Überlassungsvereinbarung und Ende des
Beschäftigungsverhältnisses weniger als 36 Monate beträgt.
b)
für Beamtinnen und Beamte in einem
Beamtenverhältnis auf Widerruf oder auf Probe oder
c) wenn
bereits zu Beginn der Vereinbarung einer Entgeltumwandlung nach Art. 3 Abs. 2
Satz 2 BayBesG feststeht, dass ein Austritt aus dem Beamtenverhältnis oder eine
Pensionierung eintreten wird.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
12 |
Anwesend: |
12 |
Nein-Stimmen |
0 |
Pers. Beteiligt: |
0 |