Beschluss:

Durch die nachfolgenden Maßnahmen will die Gemeinde Wonfurt den Betrieb von Zisternen fördern und so den Verbrauch von Grundwasser reduzieren.

 

1.    Der Beschluss des Gemeinderates Wonfurt vom 27.04.2009 (Gebührenfreistellung für Zisternenwasser das in die Kanalisation eingeleitet wird) wird aufgehoben.

 

2.    §10 Abs. 2 Satz 4 EWS-BGS wird rückwirkend zum Inkrafttreten der Satzung geändert in: „Werden die Wassermengen nicht vollständig über Wasserzähler erfasst, werden als dem Grundstück aus der Eigengewinnungsanlage zugeführte Wassermenge pauschal 12 m³ pro Jahr und Einwohner, der zum Stichtag 30.06. mit Hauptwohnsitz auf dem heranzuziehenden Grundstück gemeldet ist, neben der tatsächlich aus der öffentlichen Wasserversorgung abgenommenen angesetzt, insgesamt aber nicht weniger als 24 m³ pro Jahr und Einwohner.“

 

3.    Für die Zisternen, die ausschließlich aus Regenwasser gespeist werden und an die eine Toilettenspülung angeschlossen sind, wird die Personenpauschale zum 30.06. eines jeden Jahres ermittelt und die Pauschalwassermenge mit der aktuellen Gebühr multipliziert. Das Ergebnis wird als Förderung der Gemeinde aus allgemeinen Haushaltsmitteln als Einnahme der Abwasserbeseitigung gutgeschrieben.

 

4.    Dem vorliegenden Förderprogramm für den Bau von Zisternen wird zugestimmt.

 

5.    Brunnen und Zisternen die aus Brunnen gespeist werden sind von diesen Regelungen   ausdrücklich ausgenommen.

 

6.    Für Gewerbetreibende ist ein Wasserzähler einzubauen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Anwesend:

12

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0