Sitzung: 27.06.2023 Gemeinderat Wonfurt
Beschluss:
Durch die nachfolgenden Maßnahmen will die Gemeinde Wonfurt den Betrieb
von Zisternen fördern und so den Verbrauch von Grundwasser reduzieren.
1.
Der Beschluss des Gemeinderates Wonfurt vom
27.04.2009 (Gebührenfreistellung für Zisternenwasser das in die Kanalisation
eingeleitet wird) wird aufgehoben.
2.
§10 Abs. 2 Satz 4 EWS-BGS wird rückwirkend zum
Inkrafttreten der Satzung geändert in: „Werden die Wassermengen nicht
vollständig über Wasserzähler erfasst, werden als dem Grundstück aus der
Eigengewinnungsanlage zugeführte Wassermenge pauschal 12 m³ pro Jahr und
Einwohner, der zum Stichtag 30.06. mit Hauptwohnsitz auf dem heranzuziehenden Grundstück
gemeldet ist, neben der tatsächlich aus der öffentlichen Wasserversorgung abgenommenen
angesetzt, insgesamt aber nicht weniger als 24 m³ pro Jahr und Einwohner.“
3.
Für die Zisternen, die ausschließlich aus
Regenwasser gespeist werden und an die eine Toilettenspülung angeschlossen
sind, wird die Personenpauschale zum 30.06. eines jeden Jahres ermittelt und die
Pauschalwassermenge mit der aktuellen Gebühr multipliziert. Das Ergebnis wird
als Förderung der Gemeinde aus allgemeinen Haushaltsmitteln als Einnahme der
Abwasserbeseitigung gutgeschrieben.
4.
Dem vorliegenden Förderprogramm für den Bau von
Zisternen wird zugestimmt.
5.
Brunnen und Zisternen die aus Brunnen gespeist
werden sind von diesen Regelungen
ausdrücklich ausgenommen.
6.
Für Gewerbetreibende ist ein Wasserzähler
einzubauen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
12 |
Anwesend: |
12 |
Nein-Stimmen |
0 |
Pers. Beteiligt: |
0 |