Beschluss:

1.       Die Ortsabrundungssatzung „Ortsrandbebauung“ in Greßhausen soll in ihrem gesamten Geltungsbereich, gelegen am nördlichen Ortsrand von Greßhausen, geändert werden. Die in der Satzung getroffenen Festsetzungen sollen an aktuelle Erfordernisse angepasst werden.

2.       Der Entwurf der 1. Änderung der Ortsabrundungssatzung „Ortsrandbebauung“ und der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung vom 10.07.2023 gebilligt.

3.       Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB zu beteiligen.

4.       Der Entwurf des Bebauungsplans und der Begründung sollen gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt werden. Gleichzeitig sollen die Unterlagen gemäß § 4a Abs. 4 BauGB in das Internet eingestellt werden.

5.       Aufstellungsbeschluss und öffentliche Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen.

6.       Ausschluss von Gemeindevertretern wegen persönlicher Beteiligung ist geprüft worden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Anwesend:

10

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0