Beschluss:

Gemäß Antrag werden die Hebesätze für die Grundsteuer A und Grundsteuer B ab 01.01.2024 auf 340 v.H. gesenkt.

(Aufgrund des Abstimmungsergebnisses ist der Antrag abgelehnt).


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

2

Anwesend:

14

Nein-Stimmen

12

Pers. Beteiligt:

0