Sitzung: 17.07.2023 Gemeinderat Theres
Beschluss:
Haushaltssatzung der Gemeinde
Thereshaltssatzung
Haushaltssatzung – der Gemeinde Theres (Landkreis Haßberge)
für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund der Art. 63 ff. der
Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Theres folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt
· in den Einnahmen und Ausgaben mit
5.550.100 Euro
und im Vermögenshaushalt
· in den Einnahmen und Ausgaben mit
3.714.100 Euro
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen oder
Investitionsfördermaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die
Steuersätze (Hebesätze) sind mit eigener Hebesatzsatzung festgesetzt.
Nachrichtlich:
1.
Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (A) 450 v. H.
b) für die Grundstücke (B) 450 v.
H.
2.
Gewerbesteuer 310 v.
H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen
Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 750.000,00 Euro
festgesetzt.
§ 6
Weitere
Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in
Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
14 |
Anwesend: |
14 |
Nein-Stimmen |
0 |
Pers. Beteiligt: |
0 |