Beschluss:

Für das Haushaltsjahr 2021 wird Entlastung erteilt.

Bgm. Baunacher ist gem. Art. 49 GO ausgeschlossen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Anwesend:

10

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

1