Beschluss:

Haushaltssatzung

 

 der Gemeinde Wonfurt, Landkreis Haßberge

 

 n

für das Haushaltsjahr 2023

 

 

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Wonfurt folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

    im Verwaltungshaushalt

 

                                            in den Einnahmen und Ausgaben mit             4.579.850 Euro

und

 

im Vermögenshaushalt

                                            in den Einnahmen und Ausgaben mit             2.402.000 Euro

                       

 ab. 

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen oder Investitionsfördermaßnahmen werden nicht festgesetzt.

 

    

§ 3

  

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 

 

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:                                

1. Grundsteuer

     a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                   350 v. H.

     b) für die Grundstücke (B)                                                 350 v. H.

2. Gewerbesteuer                                                                 350 v. H.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigten Leistung von Ausgaben

nach dem Haushaltsplan wird auf                                                                      700.000 Euro

festgesetzt.

    

§ 6

 

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.           

 

§ 7

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Anwesend:

10

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0