Beschluss:

1.     Die Investitionskosten der Verbesserungs- und Erneuerungsmaßnahme sollen zu 90 % über Beiträge und zu 10 % über Gebühren finanziert werden.

2.     Die Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung (VES-EWS) vom 08.08.2023 wird beschlossen.

Der Beitragssatz für Grundstücksflächen beträgt:          0,30 €/m²

Der Beitragssatz für Geschossflächen beträgt:               2,41 €/m²

3.     Die Erhebung der Beiträge erfolgt in zwei Jahresraten zu 50 % in den Jahren 2023 und 2024.

4.     Die Satzung wird Anlage des Protokolls.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Anwesend:

12

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0