Beschluss:

Die Stellungnahme soll, mit folgenden Auflagen erfolgen:

-          Der das Gebiet durchquerende überörtliche Radweg („Main-Radweg“) muss erhalten werden. Der Weg soll an die Bahntrasse verlegt werden. Sollte der Radweg durch die Baumaßnahme in Mitleidenschaft gezogen werden, ist er wiederherzustellen.

-          Die im Gebiet vorhandenen Brunnen (2 Stück) und die dazugehörigen Anschlussleitungen müssen erhalten werden. Die Brunnen werden zwar nicht mehr für die Trinkwasserversorgung genutzt, sind aber für die Löschwasserversorgung des Ortsteils und insbesondere für die westlich des Orts gelegene Bio-Gas-Anlage wichtig. In dem nördlich der Bahnlinie gelegenen Pumpenhaus existiert ein 30 m³ großes Becken, das im Bedarfsfall über die intakten Brunnenpumpen kontinuierlich nachgefüllt werden kann.

-          Mit Rücksicht auf den o. g. Radweg und wegen der geringen Leistungsfähigkeit der Unterführungen im Umfeld, die in den Ort, bzw. an den Ortsrand führen und über Ortsstraßen angebunden sind, muss der Transport über das Wasser erfolgen.

-          Nach Ende der Ausbeutung müssen die Verfüllung mit geeigneten Materialien und die Wiederherstellung der landwirtschaftlichen Fläche erfolgen.

-          Der Abbauzeitraum und die Frist für die Verfüllung und Renaturierung müssen festgeschrieben werden.

 

Gemeinderatsmitglied Knauer war gemäß Art. 49 GO von der Beschlussfassung ausgeschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Anwesend:

12

Nein-Stimmen

1

Pers. Beteiligt:

1