Beschluss:

Mit der Änderung der Betreuungsgebühren, ab 01.01.2024, besteht grundsätzlich Einverständnis. Dem Landkreis wird mitgeteilt, dass weiterhin Interesse an der Betreuung der gemeindlichen Straßen besteht. Der Bürgermeister wird ermächtigt die neue Vereinbarung zu unterzeichnen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Anwesend:

12

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0