Beschluss:

1.    Die 1. Änderung der Ortsabrundungssatzung „Ortsrandbebauung“ in der Fassung vom 29.09.2023 bestehend aus der Planzeichnung und dem Textteil wird als Satzung beschlossen.

2.    Der 1. Änderung der Ortsabrundungssatzung ist eine Begründung beigefügt. Die Begründung in der Fassung vom 29.09.2023 wird gebilligt.

3.    Die 1. Änderung der Ortsabrundungssatzung mit der Begründung ist auszufertigen und gem. § 10 Abs. 3 (i. V. m. § 34 Abs. 6) BauGB bekanntzumachen.

4.    Der Ausschluss von Gemeindevertretern wegen persönlicher Beteiligung ist geprüft worden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Anwesend:

12

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0