Sitzung: 28.11.2023 Verbandsversammlung des ZV zur Wasserversorgung der Theres-Gruppe
Beschluss:
Haushaltssatzung
des Zweckverbandes zur Wasserversorgung
der Theres-Gruppe
Landkreis Haßberge für das
Haushaltsjahr 2023
Auf Grund der §§ 19-22 der Verbandssatzung und Art. 41 des
Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63
ff. der Gemeindeordnung erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung.
§ 1
Der als Anlage beigefügte
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in
den Einnahmen und Ausgaben mit 852.610 Euro
und
im Vermögenshaushalt
in
den Einnahmen und Ausgaben mit 398.060 Euro
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Eine
Betriebskostenumlage wird nicht erhoben
§ 5
Der Höchstbetrag der
Kassenkredite zur rechtzeitigten Leistung von Ausgaben
nach dem Haushaltsplan wird auf 200.000 Euro festgesetzt.
§ 6
Weitere
Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023
in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
15 |
Anwesend: |
15 |
Nein-Stimmen |
0 |
Pers. Beteiligt: |
0 |