Beschluss:

Mit dem Bauvorhaben besteht Einverständnis. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Bezüglich der Dachform und Dachneigung wird einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zugestimmt. Der Bauantrag wird zur Genehmigung an das Landratsamt weitergeleitet.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Anwesend:

12

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0