Beschluss:

1.      Mit der geplanten Bauweise des Wohnhauses und mit dem Pultdach besteht grundsätzlich Einverständnis. Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird zugestimmt.

2.      Mit der beantragten Überschreitung der nördlichen Baugrenze besteht kein Einverständnis. Einer Befreiung wird nicht zugestimmt. Auf die nachbarlichen Einwendungen und Bedenken wird hingewiesen.

3.      Mit der Überschreitung der östlichen Baugrenze besteht Einverständnis. Einer Befreiung wird zugestimmt.

 

Für die Vorlage der Bauvoranfrage werden die Unterlagen in 3-facher Ausfertigung benötigt. Die Bauvoranfrage wird anschließend dem Landratsamt zur baurechtlichen Prüfung und Genehmigung vorgelegt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Anwesend:

12

Nein-Stimmen

1

Pers. Beteiligt:

0