Beschluss:

Der Antrag des 2. Bürgermeisters, das Einvernehmen unter Hinweis auf die Bestimmungen des § 35 BauGB (Außenbereich) und zur Vermeidung eines Bezugsfalles nicht zu erteilen, wird abgelehnt. Der Bauantrag wird zur Prüfung der Genehmigungsfähigkeit dem Landratsamt Haßberge vorgelegt.

 

Herr Weinberger war gemäß Art. 49 GO ausgeschlossen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Anwesend:

13

Nein-Stimmen

6

Pers. Beteiligt:

1