Beschluss:

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen. Mit der Verlegung der Leitung besteht grundsätzlich Einverständnis. Die Entschädigung wird auf 2,50 € pro lfd. Meter festgesetzt. Nach Verlegung der Leitung ist die Trasse (insbesondere im Bereich der Überfahrten) wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Auf die Eintragung einer Grunddienstbarkeit kann verzichtet werden. Auf einen Beschluss vom 06.09.2004 wird Bezug genommen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Anwesend:

11

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0