Beschluss:

Mit der Überschreitung der Baugrenze im Norden besteht kein Einverständnis (geplant 4,17 m statt 5 m). Die vorgeschriebene Baugrenze (5 m Abstand zur Anliegerstraße) ist einzuhalten. Mit dem Kniestock von 1 m bzw. 0,40 m besteht Einverständnis. Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird zugestimmt. Dem Bauherrn wird die Einholung der Nachbarunterschriften (Nachbarbeteiligung) empfohlen. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Anwesend:

11

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0