Sitzung: 07.02.2011 Gemeinderat Gädheim
Beschluss:
Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich (§ 35 BauGB). Der Gemeinderat stellt fest, dass eine Privilegierung (kein land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb) nicht gegeben ist. Das Bauvorhaben ist somit unzulässig. Bei Genehmigung würde eventuell ein Bezugsfall geschaffen. Das gemeindliche Einvernehmen kann nicht erteilt werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
11 |
Anwesend: |
11 |
Nein-Stimmen |
0 |
Pers. Beteiligt: |
0 |