Beschluss:

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich (§ 35 BauGB). Der Gemeinderat stellt fest, dass eine Privilegierung (kein land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb) nicht gegeben ist. Das Bauvorhaben ist somit unzulässig. Bei Genehmigung würde eventuell ein Bezugsfall geschaffen. Das gemeindliche Einvernehmen kann nicht erteilt werden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Anwesend:

11

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0