Beschluss:

Mit der Bebauung des Grundstückes Flur-Nr. 743/2 besteht grundsätzlich Einverständnis. Mit den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes (Dachneigung, Dachüberstand, Traufhöhe, breite Zwerghausgiebel) besteht grundsätzlich Einverständnis. Die Nachbarbeteiligung wird empfohlen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Anwesend:

14

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0