Sitzung: 28.02.2011 Verbandsversammlung des ZV zur Abwasserbeseitigung im Raum Theres
Beschluss:
Auf Grund der Art. 41 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 201.000 €
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 161.000 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
(1)
Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird auf 157.680 € festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt.
Umlegungsschlüssel ist die Zahl der angeschlossenen Einwohner in den Verbandsgemeinden:
Gädheim 1.129 EW x 40,00 € = 45.160,00 €
Theres 2.328 EW x 40,00 € = 93.120,00 €
Wonfurt 485 EW x 40,00 € = 19.400,00
€
3.942 EW 157.680,00 €
(2)
Eine Investitionsumlage zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird nicht festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000 € festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2011 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
9 |
Anwesend: |
9 |
Nein-Stimmen |
0 |
Pers. Beteiligt: |
0 |