Beschluss:

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Gädheim  folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011  wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt

·    in den Einnahmen und Ausgaben mit                  1.374.000 EURO

und im Vermögenshaushalt

·    in den Einnahmen und Ausgaben mit                    690.000 EURO

 ab. 

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt  wird auf           150.000 EURO

 festgesetzt.

    

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:                                 

1. Grundsteuer

     a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)    350  v. H.

     b) für die Grundstücke (B)                          350  v. H.

2. Gewerbesteuer                                      350  v. H.

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf     

                                                   450.000 EURO

festgesetzt.

    

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen. 

 

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2011  in Kraft.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Anwesend:

12

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0