Beschluss:

Die Gemeinde Gädheim,  Landkreis Hassberge, im unmittelbaren Gefahrenbereich des Kernkraftwerkes Grafenrheinfeld, appelliert an die Bundeskanzlerin, an den Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, an die Fraktionen im Deutschen Bundestag und an den bayerischen Ministerpräsidenten, die derzeitig geltende Laufzeit des Atomkraftwerkes Grafenrheinfeld nicht zu verlängern!

 

Begründung der Dringlichkeit

Die Bundesregierung plante nach eigenen Verlautbarungen eine Verlängerung der Laufzeiten der deutschen Atomkraftwerke um bis zu 30 Jahre. Das dazu erforderliche Gesetzgebungsverfahren soll nach einer Ankündigung der Bundeskanzlerin kurz nach der Sommerpause des Bundestags abgeschlossen werden.

 

Begründung des Resolutionsinhaltes

Die Resolution ist eine Stellungnahme der Gemeinde Gädheim zu den Bestrebungen, die Laufzeiten der deutschen Atomkraftwerke zu verlängern. Die Gemeinde möchte aufgrund ihrer unmittelbaren Betroffenheit durch das Atomkraftwerk Grafenrheinfeld mit der Resolution Einfluss auf die Meinungsbildung im Gesetzgebungsverfahren zur Laufzeitverlängerung nehmen.

 

Die Resolution findet ihre Begründung in dem Gefährdungspotenzial, welches für die Gemeinde und ihre Bürger vom Atomkraftwerk Grafenrheinfeld ausgeht. Das 1981 in Betrieb gegangene Atomkraftwerk Grafenrheinfeld genügt nicht mehr den heute an einen Neubau zu stellenden Sicherheitsanforderungen. Es würde nach allem Dafürhalten in der heutigen Zeit nicht mehr gebaut. Insbesondere muss auf den mangelnden Schutz gegen den Absturz von Flugzeugen und gegen terroristische Angriffe hingewiesen werden. Mindestens in diesen beiden Punkten hat sich die Gefährdungseinschätzung seit der Inbetriebnahme so wesentlich erhöht, dass man von einem Wegfall der ursprünglichen Beurteilungsgrundlage ausgehen kann.

 

Das vor 29 Jahren in Betrieb genommenen Atomkraftwerk Grafenrheinfeld ist wie jede technische Anlage mit zunehmender Betriebsdauer auch störanfälliger, was die jüngesten Störfälle deutlich gezeigt haben. Das beweist auch die Störanfälligkeit der älteren deutschen Atomkraftwerke, die aus diesem Grund bereits vom Netz genommen werden mussten. Angesichts der besonderen Gefährdungssituation ist eine weitere Gefahrzeitverlängerung und damit Erhöhung des Gefährdungspotenzials durch das Atomkraftwerkes Grafenrheinfeld nicht zu verantworten.

 

Die Gemeinde setzt statt dessen auf die zukunftsweisenden und -sichernden Maßnahmen hinsichtlich Energieeffizienz, Energiebedarfsminderung, Nutzung vorhandener Potentiale, der Verwendung von hocheffizienten Techniken und den Einsatz von erneuerbaren Energieträgern.

 

Die Gemeinde fordert auch die sofortige Anordnung eines Überflugverbotes für das Atomkraftwerk Grafenrheinfeld.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Anwesend:

12

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0