Beschluss:

Mit der geplanten Umgestaltung durch die Untere Naturschutzbehörde besteht grundsätzlich Einverständnis. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Es wird angeregt, die Arbeiten für die Umgestaltung erst nach den Erntearbeiten durchzuführen. Die Gemeinde und der Verband zum Hochwasserschutz gehen davon aus und erwarten, dass die Unterhaltungsarbeiten im umgestalteten Bereich künftig durch die Untere Naturschutzbehörde erledigt werden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Anwesend:

13

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0