Beschluss:

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Wonfurt  folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011  wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt

·    in den Einnahmen und Ausgaben mit                  2.410.000 EURO

und im Vermögenshaushalt

·    in den Einnahmen und Ausgaben mit                  2.266.000 EURO

 ab. 

§ 2

Der Höchstbetrag für Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 1.213.000 EURO festgesetzt.

    

§ 3      

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 1. Grundsteuer

      a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)          300  v.H.

      b) für die Grundstücke (B)                          300  v.H.

 2. Gewerbesteuer                                             300  v.H.

 

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 650.000 EURO festgesetzt.

    

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen. 

 

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2011  in Kraft.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Anwesend:

13

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0