Nachtrag: 17.05.2011

Beschluss:

Mit dem Bauvorhaben besteht Einverständnis. Mit den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes (Baugrenze wird nicht eingehalten, Abweichung der Dachneigung des Carport) besteht Einverständnis. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Der Bauantrag wird zur Genehmigung an das Landratsamt Haßberge weitergeleitet.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Anwesend:

14

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0