Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass der Landwirt Meissner (Eigentümer Flur-Nr. 74) signalisiert hat, einem eventuell erforderlichen Grunderwerb und der Verlegung des Weges zuzustimmen. Alle anfallenden Kosten (Verlegung des Weges, Vermessung usw.) sind vom Antragsteller Roland Kess zu tragen. Eine entsprechende Verpflichtung ist gegenüber der Gemeinde abzugeben. Eine immissionsschutzrechtliche Prüfung soll durch die Genehmigungsbehörde erfolgen. Seitens der Gemeinde Theres bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Anwesend:

15

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0