Beschluss:

Mit dem geplanten Bauvorhaben besteht grundsätzlich Einverständnis. Mit den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes (Dachform der Garage, Fensterformat in der straßenseitigen Fassade, Abweichung der Garagenwandhöhe nach Westen höher als 3 m) besteht Einverständnis. Die Nachbarunterschriften liegen vor. Der Bauantrag wird zur Genehmigung an das Landratsamt weitergeleitet.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Anwesend:

13

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0