Beschluss:

Mit dem geplanten Bauvorhaben besteht grundsätzlich Einverständnis. Mit der Errichtung eines Wohnhauses in dem als Hoferweiterungsfläche ausgewiesenen Bereich des Bebauungsplanes besteht Einverständnis. Auf die Bebauung des Nachbargrundstückes wird insofern verwiesen. Die Nachbarunterschriften wurden erteilt. Der Bauantrag kann über die Gemeinde dem Landratsamt zur Genehmigung vorgelegt werden. 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Anwesend:

14

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0