Nachtrag: 09.01.2012

Beschluss:

Mit dem Bauvorhaben besteht Einverständnis. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Nachbarunterschriften vollständig sind. Bezüglich der Dachneigung (zulässig 40°, beantragt 45°) wird einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zugestimmt. Der Bauantrag wird zur Genehmigung an das Landratsamt weitergeleitet.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Anwesend:

13

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0