Beschluss:

Der Antrag von Oswald Reis, bei der Stellungnahme aufzunehmen, dass sich die Gemeinde eine frühzeitigere Beteiligung bei den Überlegungen zur Energieversorgung gewünscht hätte, wird nicht in die Stellungnahme aufgenommen. Der Antrag wird abgelehnt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Anwesend:

15

Nein-Stimmen

5

Pers. Beteiligt:

0

 

 

Beschluss:

Zur Änderung des Regionalplanes der Region Main/Rhön betreffend das Kapitel B VII „Energieversorgung“, Abschn. 5.3 „Windkraftanlagen“ wird folgende Stellungnahme abgegeben:

 

1.      Mit der Ausweisung des Vorranggebietes WK 41 „westlich Dampfach“ besteht Einverständnis. Eventuelle Belange aus dem Gemeindeteil Horhausen werden durch die Ausweisung nicht berührt. Die Gemeinde hat gegen die Ausweisung des Sondergebietes im Bereich der Gemeinde Grettstadt keine Einwendungen erhoben (Beschluss vom 12.12.2011).

 

2.      Das Vorbehaltsgebiet WK 92 „nördlich Obertheres“ wird abgelehnt. Die Lage des geplanten Vorbehaltsgebietes befindet sich innerhalb des luftrechtlichen Bauschutzbereiches (Flugkorridor) für den Verkehrslandeplatz Haßfurt. Die Fläche ist nachgewiesener Brutplatz der geschützten Vogelart „Uhu“, aus naturschutzfachlicher Sicht bestehen deshalb gegen die Ausweisung erhebliche Bedenken. Bei den Gebiet handelt es sich teilweise um ein landschaftliches Vorbehaltsgebiet. Unter Hinweis auf die vorhandene Kulturlandschaft und auf die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zwischen Steigerwald und Haßberge wird der Ausweisung als Vorbehaltsgebiet widersprochen. Neben dem Naturschutz und dem Schutz des Landschaftsbildes gilt es auch die Bevölkerung im besonderen Maße zu berücksichtigen. Aufgrund der Größe des Vorbehaltsgebietes kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Errichtung von Windkraftanlagen wie ein Vorhang zwischen Haßberge und Steigerwald wirkt. Dies treffe für den Ortsteil Buch besonders zu. Eine Umzingelung einzelner Ortschaften ist abzulehnen. Auf die Ablehnung der Stadt Haßfurt und des Bau- und Werkausschusses des Landkreises wird verwiesen.

 

3.      Zur beabsichtigten Ausweisung des Vorranggebietes WK 51 „westlich Buch“ wird folgendes festgestellt: Zum Schutz der Bevölkerung durch Lärmbelästigungen wird ein Mindestabstand von 1.200 m zur nächstgelegenen Wohnbebauung gefordert. Die Einhaltung ist zu überwachen. Diese Forderung gilt insbesondere bei der geplanten Errichtung von Windkraftanlagen in der Windrichtung südwest/nordwest von der Ortschaft aus betrachtet.

 

Der geforderte Abstand ist insbesondere dann zu beachten, wenn Lärm durch entsprechende Hauptwindrichtung in die bestehende Wohnbebauung getragen wird.

 

Aufgrund der Vorkommnisse im Bereich der Windkraftanlage Bretzenstein bei Ebern und mögliche Gefahren für Verkehrsteilnehmer wird ein Abstand eventueller Windkraftanlagen von 200 m zur Gemeindeverbindungsstraße Buch/Waldsachsen gefordert. Da nach dem Kartenmaterial zur Änderung des Regionalplanes nicht eindeutig ersichtlich ist, ob sich der Standort der geplanten Windkraftanlage im Geltungsbereich des vorgesehenen Vorranggebietes befindet, wird gefordert, dass die Ausweisung des Vorranggebietes WK 51 an der bestehenden Gemeindeverbindungsstraße Buch/Waldsachsen endet (nördliche Begrenzung des WK 51).

 

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass bei Bedarf zukünftig eventuell für die Errichtung von Windkraftanlagen geeignete Flächen für die Aufnahme in den Regionalplan bei der nächsten Fortschreibung vorgeschlagen werden können. Für die erneute Fortschreibung des Regionalplanes wird zu gegebener Zeit ein erneutes Anhörverfahren erforderlich.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Anwesend:

15

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0