Beschluss:

Dem Turnverein Obertheres wird zur Schaffung eines behindertengerechten WCs in der Turnhalle, die derzeit als zentrale Einrichtung des örtlichen Lebens von den Vereinen, der Gemeinde, der Schule, bei kulturellen Veranstaltungen usw. genutzt wird, ein einmaliger und unverbindlicher Zuschuss in Höhe von 6.000,-- € bewilligt. Der Gemeinderat stellt fest, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung, die auch in Würdigung der Baulastverpflichtung des Turnvereins für die Turnhalle Obertheres ohne Anerkennung einer gemeindlichen Rechtsverpflichtung erfolgt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Anwesend:

15

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0

 

Beschluss:

Für die Schaffung von behindertengerechten Einrichtungen an Gebäuden der Vereine bewilligt der Gemeinderat ab sofort eine Förderung in Höhe von 50 % der durch Verwendungsnachweis darzulegenden Kosten, maximal 5.000,-- € (Obergrenze). Diese Grundsatzregelung gilt für alle behindertengerechte Maßnahmen der Vereine und als Anreiz zur Schaffung von Barrierefreiheit. Die Festsetzung und Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nach Vorlage eines ordnungsgemäßen Kostennachweises über die Maßnahme (Verwendungsnachweis). Auf die Richtlinien zur Förderung von baulichen Maßnahmen der Vereine der Gemeinde wird verwiesen. Die Richtlinien werden entsprechend ergänzt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Anwesend:

15

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0