Nachtrag: 13.10.2008
Sitzung: 13.10.2008 Gemeinderat Theres
Beschluss:
Das Grundstück liegt nicht im
Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und nicht innerhalb im Zusammenhang
bebauten Ortsteiles und somit im Außenbereich. Eine Privilegierung nach dem
Baugesetzbuch ist nicht gegeben. Unter Hinweis auf die unmittelbare Nähe zum
denkmalgeschützten Schloss sind auch eventuelle Beeinträchtigungen von
denkmalpflegerischen Belangen zu prüfen. Für das Grundstück ist die Erschließung
nicht gesichert. Die Lage und die Linksabbiegespur im Bereich der B 26 lässt
eventuell einen Unfallschwerpunkt erwarten. Die Stellungnahme des Staatlichen
Bauamtes ist einzuholen. Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
13 |
Anwesend: |
15 |
Nein-Stimmen |
2 |
Pers. Beteiligt: |
0 |