Nachtrag: 20.10.2008

Beschluss:

Mit der Nutzungsänderung besteht grundsätzlich Einverständnis. Es handelt sich um einen nicht störenden Gewerbebereich, der im WA-Gebiet zulässig ist. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Anwesend:

13

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0