Beschluss:

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme des Landratsamtes ist bei der Bauausführung zwingend zu beachten und entsprechend umzusetzen. Mit den notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes (Dachneigung, Traufhöhe zur Straße) besteht Einverständnis. Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die Nachbarunterschriften vollständig sind. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Der Bauantrag wird zur Genehmigung dem Landratsamt vorgelegt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Anwesend:

14

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0