Beschluss:

Mit dem Bauvorhaben besteht unter Hinweis auf die Bebauung in der Nachbarschaft grundsätzlich Einverständnis.

 

Mit der Bebauung und dem Ausbau des Dachgeschosses mit Errichtung von 2 Dachgauben und Errichtung einer Außentreppe besteht grundsätzlich Einverständnis. Mit den notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes besteht unter Hinweis auf die Bebauung in der Umgebung Einverständnis. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Nachbarunterschrift des Grundstückseigentümers Flur-Nr. 245 nicht erteilt wurde. Der Bauantrag wird zur Genehmigung an das Landratsamt weitergeleitet.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Anwesend:

15

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0