Beschluss:

Mit der beantragten Nutzungsänderung für das Nebengebäude besteht kein Einverständnis. Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt. Unter Hinweis auf die Einwendungen der Nachbarn wird dem Antragsteller empfohlen, ein schlüssiges Lärmschutzkonzept zu erstellen und die Genehmigungsfähigkeit prüfen zu lassen.

 

Die erforderlichen Stellplätze (Stellplatzpflicht) sind nachzuweisen. Auf teilweise festgestellte Behinderungen durch parkende Fahrzeuge der Eltern von Musikschülern wird hingewiesen.  


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Anwesend:

12

Nein-Stimmen

0

Pers. Beteiligt:

0